Unsere Bürgerenergiegenossenschaft vereint engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich gemeinsam für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung einsetzen. Durch regionale Projekte fördern wir erneuerbare Energien, stärken unsere lokale Gemeinschaft und leisten einen aktiven Beitrag zur Energiewende – sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvoll.
Beteiligung
Die Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn eG hält 70 % der Anteile am Bürgerwindpark Attendorn. Geplant ist die Errichtung von neun Windenergieanlagen des Herstellers Enercon (sieben vom Typ E-175 und zwei vom Typ E-160) mit einem Investitionsvolumen von rund 95 Mio. €. Die Genossenschaft wird davon etwa 16,5 Mio. € an Eigenkapital durch die Einwerbung von Mitgliederkapital aufbringen.
Die erwartete durchschnittliche Rendite über die geplante Laufzeit von 22 Jahren beträgt über 6 % pro Jahr. Dies ist ein errechneter Durchschnittswert – die tatsächlichen jährlichen Ausschüttungen können variieren. Zu Beginn sind sie in der Regel niedriger und steigen mit der Zeit an. Eine erste geringe Ausschüttung ist frühestens im Jahr nach der Inbetriebnahme möglich, wenn bereits über einen längeren Zeitraum Einnahmen aus dem Stromverkauf erzielt wurden.
Ein Geschäftsanteil beträgt 500,00 € (Mindestzeichnung). Mitglieder können einen oder mehrere Anteile erwerben, über die Zulassung entscheidet der Vorstand. Der Nennwert der Geschäftsanteile ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen.
Bei der Registrierung auf der Beteiligungsplattform geben Interessierte den Höchstbetrag an, den sie investieren möchten. Die Zuteilung erfolgt nach folgender Beteiligungskaskade, abhängig von der Nachfrage:
- Grundeigentümer, die ihre Flächen zur Verfügung gestellt haben: bis 250.000 €
- Einwohner und Unternehmen aus Attendorn oder im Umkreis von 3 km um die Windenergieanlagen: bis 25.000 €
- Mitglieder der Volksbank Sauerland eG: bis 25.000 €
- Einwohner und Unternehmen aus Nachbarkommunen: bis 25.000 €
- Alle weiteren Personen und Unternehmen: bis 250.000 €
HINWEIS: Alle Beteiligungsinteressenten sollen ab sofort ihr Interesse an einer Mitgliedschaft und Ihren Beteiligungs-Wunschbetrag ohne Berücksichtigung der o.g. Kaskade bekunden. Die Berücksichtigung der Kaskade erfolgt dann abhängig von der tatsächlichen Nachfrage durch den Vorstand der Genossenschaft.
Vorteile und Chancen
✔ Mitbestimmung & Gemeinschaft
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der Generalversammlung – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Gemeinsam gestalten wir die Zukunft der Genossenschaft.
✔ Transparenz
Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsorgan. Hier werden der Jahresabschluss geprüft, der Betrieb des Windparks erläutert und der Geschäftsverlauf nachvollziehbar gemacht.
✔ Verantwortung für die Region
Durch die Mitgliedschaft wird die Wertschöpfung aus der Windenergie in der Region gehalten, die Energiewende aktiv unterstützt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
✔ Attraktive Renditechancen
Die Rendite der Geschäftsanteile hängt maßgeblich von den Winderträgen ab. Zwei unabhängige Gutachten, basierend auf mehrmonatigen Windmessungen, bilden die Grundlage der Prognosen. Faktoren wie Baukosten, Fremdkapitalzinsen oder Vergütungen wurden konservativ kalkuliert.
Risiken sollen durch verschiedene Maßnahmen minimiert werden:
- Ein Vollwartungsvertrag mit Verfügbarkeitsgarantie für alle Anlagen
- Versicherungen wie All-Gefahren- und Haftpflichtversicherung
Die Mitgliedschaft stellt eine unternehmerische Beteiligung dar. Wir sind überzeugt, dass die Chancen die Risiken überwiegen – dennoch kann es zu negativen Entwicklungen bis hin zum Totalverlust des Kapitals kommen. Die Haftung ist auf das Geschäftsguthaben begrenzt; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Die Kündigungsfrist beträgt gemäß Satzung fünf Jahre.
Risiken
⚠ Abweichung von Prognosen
Der tatsächliche Windertrag kann niedriger ausfallen als berechnet.
⚠ Kürzere Nutzungsdauer
Die Lebensdauer der Anlagen oder einzelner Komponenten kann geringer sein als erwartet.
⚠ Versteckte Mängel
Nicht erkennbare technische Defekte können zu ungeplanten Stillständen führen.
⚠ Steigende Betriebskosten
Reparaturen, Wartung oder Versicherungen könnten teurer ausfallen als kalkuliert.
⚠ Unversicherte Schäden
Bestimmte Schäden an den Anlagen könnten nicht versicherbar sein.
⚠ Insolvenzrisiko
Vertragspartner können während des Betriebs ausfallen, was zu zusätzlichen Kosten führt.
⚠ Finanzierungsrisiko
Ein Großteil des Projekts wird durch Fremdkapital finanziert. Die Einspeiseerlöse müssen zur Tilgung an die Bank abgetreten werden, die Anlagen dienen als Sicherheit.
⚠ Verzögerungen
Unerwartete Probleme beim Bau oder der Netzanbindung könnten die Inbetriebnahme verzögern und zu finanziellen Nachteilen führen.
Ansprechpartner
Vorstand

Michael Stinn und Norbert Schulte-Schnitker
Aufsichtsrat

Christoph Hesse, Klaus Hesener, Roland Schwarzkopf, Markus Steinberg, Reinhard Feldmann, Philipp Kalthoff
Ganz einfach zur Beteiligung – so geht´s:
Schritte anklicken und mehr erfahren
Registrieren
bekunden
umwandeln
überweisen
1. Informieren & Registrieren
Wenn Sie sich für eine Beteiligung an der Bürgerenergiegenossenschaft Attendorn eG interessieren, legen Sie zunächst ein Benutzerkonto an. Dazu wählen Sie einen Benutzernamen aus und geben eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie künftig kontaktieren können.
HINWEIS: Sie haben zu diesem Zeitpunkt noch keine Interessensbekundung für die Mitgliedschaft in der Genossenschaft abgegeben. Dazu wählen Sie im Folgenden bitte Ihren Beteiligungs-Wunschbetrag aus.
2. Interesse bekunden
Nach der Erstellung Ihres Benutzerkontos bekunden Sie mit wenigen Klicks Ihr Interesse an der Mitgliedschaft und geben Ihren Beteiligungs-Wunschbetrag ohne Berücksichtigung der Beteiligungskaskade an. D.h. Ihr Beteiligungs-Wunschbetrag kann auch höher sein als die in den einzelnen Beteiligungsstufen vorgesehenen Obergrenzen.
- Klicken Sie auf der Beteiligungsplattform den Button "Jetzt Interesse bekunden"
- Unser System führt Sie nun durch vier kurze Schritte zur Abgabe Ihrer Interessensbekundung.
Ihre Interessensbekundung ist nun auf unserem Online-Portal hinterlegt. Sie ist zu diesem Zeitpunkt noch unverbindlich.
3. Interessensbekundung umwandeln
Dieser Schritt erfolgt nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung für die Windenergieanlagen (Erteilung der Genehmigung voraussichtlich im Herbst 2025).
Wir prüfen nun Ihre Interessensbekundung und weisen Ihnen in Abhängigkeit vom Gesamtinteresse einen maximalen Umwandlungsbetrag zu.
Sie können anschließend online, auf unserem Portal, Ihre verbindliche Zeichnung zur Mitgliedschaft selbst durchführen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreich abgeschlossene Zeichnung Ihrer Anteile.
Die Beitrittserklärung wird hierbei komplett digital generiert und in Ihrem persönlichen Bereich auf der Beteiligungsplattform hinterlegt.
4. Betrag überweisen
Nach digitaler Gegenzeichnung Ihrer Beitrittserklärung, erhalten Sie eine Mail mit der Zahlungsaufforderung. Überweisen Sie bitte den Betrag auf das in der E-Mail genannte Konto.
Sobald Ihr Geld bei uns eingegangen ist, erhalten Sie von uns abschließend per E-Mail eine Bestätigung über Ihre Mitgliedschaft.